TAG24: Sabotage an Pipeline: Klimakleber Christian Bläul muss weiter auf Urteil warten
Update vom 26. Mai 2025: Das Strafverfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt.
Update vom 26. Mai 2025: Das Strafverfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt.
Update vom Mai 2025: Das Strafverfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt.
Christian Bläul setzt sich immer wieder in Dresden auf die Straße, um für mehr Klimaschutz zu protestieren. Eva Jähnigen ist im Rathaus für den Umweltschutz in Dresden zuständig. Das haben sich die beiden zu sagen.
Die Generalstaatsanwaltschaft München erhebt Anklage gegen fünf Menschen wegen ihres friedlichen Engagements bei der ehemals Letzten Generation. Ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung „Die Letzte Generation“ gebildet zu haben, die auf das Begehen von Straftaten gerichtet gewesen sei. Aus diesem Anlass durfte ich mit coloRadio sprechen, als einer der Angeklagten.
Der Dresdner Christian Bläul von der ehemals „Letzten Generation“ wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Warum er die Ruhe bewahrt und über welches Detail er sich amüsiert.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft uns die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor, wodurch mir im schlimmsten Fall eine Haftstrafe drohen könnte. Im Gespräch habe ich erklärt, dass mich die Anklage wegen § 129 trotz aller Vorbereitung getroffen hat und dass ein möglicher Prozess auch meine Familie stark belasten würde. Gleichzeitig bleibe ich dabei, dass ziviler Ungehorsam in einer Demokratie ein legitimes Mittel sein kann, wenn Politik und Gesellschaft beim Klimaschutz versagen.
Hier geht es um einen Zivilprozess mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Zusammenhang mit Klimaschutzprotesten. Auslöser war mein Interview, in dem ich eine bestimmte Protestform nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe, obwohl ich selbst nie vorhatte, mich in Museen festzukleben. Die SKD leitete daraus eine sogenannte Erstbegehungsgefahr ab und forderte von mir eine Unterlassungserklärung sowie die Übernahme von Anwaltskosten.
Ich habe im Mai 2023 eine Unterlassungserklärung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) erhalten. Darin sollte ich mich verpflichten, keine Gemälde oder anderen Kunstwerke zu beschädigen oder mich daran festzukleben. Hintergrund war die Sorge der SKD, dass es im Umfeld der Klimaproteste der „Letzten Generation“ auch zu solchen Aktionen kommen könnte, obwohl ich selbst mich nie an Kunstwerken festgeklebt habe.
Es geht um Klimaschutz-Protestaktionen, bei denen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation (nicht ich) auch Museen und Kunstwerke ins Visier genommen haben.
Ich habe im Zusammenhang mit einer Klage der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden im Gütetermin vor dem Landgericht Dresden eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichere ich zu, mich nicht an Kunstwerke in deren Museen zu kleben. Das Absurde: das ist nie passiert und ich hatte es auch nie vor.
Der BILD-Post beschreibt ein Verfahren, in dem mich der Freistaat Sachsen im Namen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden auf Abgabe einer Unterlassungserklärung in Anspruch nahm. Zutreffend ist, dass ich nie an einem Kunstwerk geklebt habe und vor Gericht erklärt habe, dass ich das auch nicht vorhatte. Nicht zutreffend ist die Darstellung, ich hätte „unzählige Verurteilungen“ erhalten – rechtskräftig verurteilt wurde ich genau dreimal.